ANMELDUNG DER SCHULANFÄNGER FÜR DAS SCHULJAHR 2023/24
Der § 3 der Sächsischen Schulordnung Grundschulen regelt die Anmeldung wie folgt:
Kinder, die bis zum 30. Juni 2023 das 6. Lebensjahr vollenden, sind durch die Eltern in einer Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Sie können auf Wunsch der Eltern in der Schule angemeldet werden.
Meldet beim gemeinsamen Sorgerecht nur ein Elternteil das Kind an, benötigen wir eine Vollmacht des anderen Elternteils. Vordrucke sind in der Grundschule Eichigt oder in der Kindertagesstätte erhältlich. Auch eine formlose Vollmacht ist möglich. Für Elternteile, die allein das Sorgerecht ausüben, benötigen wir einen amtlich beglaubigten Nachweis.
Alle Formulare stehen hier auf unserer Homepage zur Verfügung.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen.
Bringen Sie bitte auch den Impfausweis zur Prüfung des Nachweises zum Masernschutz mit.
Die Anmeldung erfolgt am 25.08.2022 in der Zeit von 08.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 17.00 Uhr und am 26.08.2022 von 08.00 – 12.00 Uhr im Sekretariat der Grundschule Eichigt.
Bei eventuellen Rückfragen rufen Sie uns bitte an: 037430/5292
Formulare zur Schulanmeldung 2023/24 in PDF Format
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Vollmacht
Meldet nur ein Elternteil an - bei gemeinsamen Sorgerecht - auch Vollmacht - Formular ausfüllen
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++++ Datenschutz ++++
Information über die Erhebung personenbezogener Daten (verbleiben bei den Eltern
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Weitere Dokumente :